DGI:Opportunistische Infektionen/Zerebrale Toxoplasmose/Weiterführende Literatur und Hilfestellungen: Difference between revisions
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Die konnatale Toxoplasmose ist gemäß §7 IfSG nicht-namentlich meldepflichtig | {{Hinweis/note|text=Die konnatale Toxoplasmose ist gemäß §7 IfSG nicht-namentlich meldepflichtig}} | ||
Revision as of 10:11, 25 October 2021
Weiterführende Literatur und Hilfestellungen
1 Sekundärprophylaxe ist notwendig (infektiologisches Konsil)
2 Ein negatives Toxoplasmose-IgG schließt eine Toxoplasmose weitestgehend aus (Reaktivierung!); ein positiver IgM-Nachweis ist nicht beweisend für eine Toxoplasmose-Erkrankung
3 Erreger-Nachweis im Liquor ist bei eindeutiger Bildmorphologie nicht erforderlich. Wird Liquor aus anderer Indikation gewonnen, sollte eine PCR erfolgen (hohe Spezifität, aber eine mäßige Sensitivität = häufig falsch negativ)
Die konnatale Toxoplasmose ist gemäß §7 IfSG nicht-namentlich meldepflichtig