DGI:ZNS-Infektionen/Hirnabszess/Therapie: Difference between revisions

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|+<span id="Tabelle 5: Kalkulierte antibiotische Therapie">Tabelle 5: Kalkulierte antibiotische Therapie</span>
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!Klinische Situation
!Klinische Situation
!Präferenz
!Präferenz

Latest revision as of 20:06, 9 August 2021

Konservative Therapie

Voraussetzungen für ein rein konservatives Vorgehen sind

·        Definitive Diagnose

·        Kalkulierbarkeit des Erregerspektrums

·        Liquorabfluss ist nicht behindert

·        Geringe raumfordernde Wirkung bzw. großes perifokales Ödem

Prinzipiell ist ein konservatives Vorgehen gerechtfertigt bei kleinen, multiplen oder sehr tief gelegenen Abszessen. Je weiter der entzündliche Prozess vom Ventrikelsystem entfernt ist, oder wenn sich (noch) keine Ringstruktur nach Kontrastmittel-Gabe zeigt, umso mehr ist ein konservatives Vorgehen angezeigt.

Antibiotikatherapie

·        Bei klinisch stabilen Patient:innen Abszessmaterial zur mikrobiologischen Diagnostik vor der ersten Antibiotikagabe

·        Wenn eine operative Sanierung nicht binnen weniger Stunden möglich ist, dann Entnahme von Blutkulturen und anschließend Beginn einer empirischen antibiotischen Therapie

·        Dauer der antibiotischen Therapie mindestens 6 Wochen, anschließend Verlaufskontrolle mit cMRT

Tabelle: Kalkulierte antibiotische Therapie
Klinische Situation Präferenz Substanz Dosierung Dauer Anpassungen Kommentar
Ohne Operation / Trauma Therapie der Wahl

Ceftriaxon plus

2x2g i.v. 30d -
Metronidazol 3x500mg i.v. 30d eGFR > 10ml/min
Nach Trauma / Operation Therapie der Wahl

Vancomycin plus

2x1g i.v. eGFR > 50ml/min Spiegelkontrollen

Ceftriaxon plus

2x2g i.v.
Metronidazol 3x500mg i.v. eGFR > 10ml/min


Abszessaspiration

·        Relativ kurzer Eingriff mit entsprechend niedriger Operationsletalität und –morbidität

·        Geringe Traumatisierung des Hirngewebes

·        Nach Möglichkeit Einbringung einer Spüldrainage im Rahmen einer Punktion unter Navigation (sonographisch, stereotaktisch)

Offene Kraniotomie mit Kapselexzision

·        Bei gekammertem Abszess

·        Wenn sich Fremdkörper im Abszess befinden

·        Bei Fisteln oder revisonsbedürftigen Frakturen