DGI:Vesiculae und Crustae/Therapie
Therapie
Impetigo contagiosa
Medikamentöse Therapie
Leichte Ausprägung:
1. Antiseptische äußerliche Therapie:
- Polyhexanid-Gel/ Creme, Polyvidon- Gel, Octenidin- Lösung (Umschläge), Chlorhexidin- Gel.
- Keimlastreduktion durch antiseptische Waschlotionen (z.B. Baktolin oder Octenisan Waschlotion)
2. Antibiotische äußerliche Therapie:
- Fusidinsäure 2% Creme/Salbe (CAVE: nur gegen Staph. aureus wirksam)
- Retapamulin 1% Salbe (wirkt gegen Staph. aureus und Streptokokken, Datenlage noch eingeschränkt) (3)
- Mupirocin 2% Salbe sollte der MRSA- Eradikationstherapie vorbehalten bleiben!
Merke : Zur Vermeidung von Resistenzen ist die antiseptische der (ebenso leitliniengemäß empfohlenen) antibiotischen Therapie vorzuziehen.
Starke Ausprägung z.B. bei Patienten mit Neurodermitis:
- Cefalexin (Cephalosporin der Gruppe 1).
- Penicillinallergie: Clindamycin oder Makrolide
Tipp:
- Nässende Läsionen: Anwendung von Gel oder Umschlägen (austrocknend)
- Trockene Läsionen: Anwendung von Cremes- oder Salben
Hygienemaßnahmen
Abdecken befallener Hautpartien, sofern es die Lokalisation erlaubt (z.B. mit Mullgaze, Schlauchverband), um eine Übertragung von Bakterien zu vermeiden. Zusätzlich sollte eine gründliche Körperhygiene vorgenommen werden und kontaminierte Kleidung und Bettwäsche möglichst bei 60°C gewaschen werden.
Isolationsmaßnahmen
Für Kontaktpersonen zu Erkrankten sind verschärfte Hygienemaßnahmen (Handhygiene!) empfehlenswert. Nach § 34 IfSG dürfen Personen, die an Impetigo contagiosa, Scharlach oder sonstigen S.-pyogenes-Infektionen erkrankt oder dessen verdächtig sind, in Gemeinschaftseinrichtungen keine Lehr-, Erziehungs-, Pflege-, Aufsichts- oder sonstigen Tätigkeiten ausüben. Die Einschränkung der Tätigkeit bzw. des Besuchs der Gemeinschaftseinrichtung gilt, bis nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung der Krankheit nicht mehr zu befürchten ist.
Herpes simplex virus
Therapieindikationen
Der Herpes Zoster ist in der Regel selbstlimitierend. Bei Patienten mit Risiko für einen komplizierten Verlauf oder Komplikationen wird eine antivirale Systemtherapie empfohlen:
- Zoster bei immunsupprimierten Patienten
- Zoster im Kopf-Hals-Bereich (v.a. V1, V2, V3)
- Zoster lokalisationsunabhängig mit
- mittelschweren und schweren Schmerzen
- hämorrhagischen oder nekrotischen Läsionen
- multisegmentalem Befall/ generalisiert
- aberrierenden Bläschen/Satellitenläsionen
- mukokutanem Befall
- Zoster lokalisationsunabhängig bei Patienten ≥ 50 Jahren
- Zoster bei Patienten mit prädisponierenden Hauterkrankungen (z. B. atopische Dermatitis)
- Zoster bei Kindern und Jugendlichen unter Langzeittherapie mit topischen Steroiden
Merke: Bei Vorhandensein von Punkt 1, 2 oder 3 oder bei Kombination von ≥ 2 Punkten ist eine intravenöse Therapie der oralen Therapie vorzuziehen. Da die Therapieindikationen in der Literatur variieren handelt es sich letztendlich immer um eine Einzelfallentscheidung.
Therapievorschläge
Orale Therapie:
Aciclovir 800 mg p.o. 1-1-1-1-1 über 7 Tage, ab GFR <26 mL/min Dosisanpassung
Valaciclovir 1000 mg p.o. 1-1-1 über 7 Tage, ab GFR <50 mL/min Dosisanpassung
Famciclovir 500 mg p.o. 1-1-1 über 7 Tage, ab GFR <30 mL/min Dosisanpassung
Brivudin* 125 mg p.o. 1-0-0 über 7 Tage, keine Dosisanpassung bei Niereninsuffizienz
- *CAVE Rote-Hand-Brief zu Brivudin: Todesfälle infolge einer Arzneimittelwechselwirkung zwischen Brivudin und Fluoropyrimidinen (Fluorouracil (5-FU), Capecitabin, Tegafur, Flucytosin) (4)
Intravenöse Therapie:
- Aciclovir 7,5-10mg/kg KG 1-1-1 über 7 Tage, ab GFR <26 mL/min Dosisanpassung
- Zoster ophthalmicus mit intraokulärer Beteiligung: intravenöse Systemtherapie mit 10mg/kg KG Aciclovir 1-1-1 erwägen, Behandlungsdauer je nach ophthalmologischem Verlaufsbefund
- Zoster oticus mit Befall von Gesichts- und/oder Hör-, Gleichgewichtsnerven: intravenöse Systemtherapie mit 10mg/kg KG Aciclovir 1-1-1 erwägen, Behandlungsdauer je nach HNO- Verlaufsbefund
Analgetische Therapie:
Nach WHO- Stufenschema zur Vermeidung einer postzosterischen Neuralgie:
- geringe Schmerzintensität: NSAIDs oder andere Nicht-Opioidanalgetika
- mittlere Schmerzintensität: Kombination von Nicht-Opioidanalgetika mit schwach wirksamen Opioiden
- starke Schmerzintensität: Kombination von Nicht-Opioidanalgetika mit stark wirksamen Opioiden
- Bei neuropathischen Schmerzen: zusätzlich Antikonvulsiva wie Gabapentin oder Pregabalin
Postzosterneuralgie:
Schmerzen, die länger als drei Monate andauern, werden definitionsgemäß als postzosterische Neuralgie (PZN) bezeichnet. Die Anbindung des Patienten an eine schmerzmedizinische Abteilung zur Erstellung eines multimodalen Therapiekonzeptes wird empfohlen.
Topische Therapie:
Eine stadiengerechte topische Behandlung lindert Beschwerden und beugt Superinfektionen vor:
- Bei frischen Bläschen: antiseptische Gele, kühlende oder antiseptische Umschläge (z.B. Polihexanid Gel, Octenidinlösung) CAVE: keine Zinkoxidlotion/Lotio alba im Kopfbereich
- Bei verkrusteten Bläschen: aufweichende Cremes oder Salben (z.B. Polihexanid Creme oder Dexpanthenol Salbe)
- Bei Zoster ophthalmicus zusätzlich: b.B. Tränenersatzmittel 5x tgl. und je nach augenärztlichem Konsilbefund Aciclovir 3 % Augensalbe 5 x tgl. und/oder topische Steroide
Infektionsschutz und Krankenhaushygiene
Impfung
Seit Dezember 2018 empfiehlt die STIKO:
- allen Personen ab dem Alter von 60 Jahren die Impfung mit dem adjuvantierten Herpes-zoster-subunit-(HZ/su) Totimpfstoff als Standardimpfung (S).
- ausgewählten Personen ab einem Alter von 50 Jahren mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge einer Grundkrankheit die Impfung mit dem HZ/su-Totimpfstoff als Indikationsimpfung (I) (siehe Link: RKI Epidermiologisches Bulletin 50/2018)
Die Impfung besteht aus zwei Impfdosen, die im Abstand von mindestens zwei bis maximal 6 Monaten zu verabreichen sind.
Krankenhaushygiene
Die Kommission für Infektionsprävention und Krankenhaushygiene (KRINKO) empfiehlt für Patienten mit Herpes zoster:
- Isolierung im Einzelzimmer bis zur vollständigen Verkrustung aller Läsionen
- Ist eine Einzelzimmerisolierung nicht möglich ist: nach individueller Risikoabwägung gemeinsame Unterbringung mit Patienten mit dokumentierter Immunität gegen VZV