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DGI:Opportunistische Infektionen/Zerebrale Toxoplasmose/Weiterführende Literatur und Hilfestellungen: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Infektiopedia
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1 Sekundärprophylaxe ist notwendig (infektiologisches Konsil)
1 Sekundärprophylaxe ist notwendig (infektiologisches Konsil)


2 in negatives Toxoplasmose-IgG schließt eine Toxoplasmose weitestgehend aus (Reaktivierung!); ein positiver IgM-Nachweis ist nicht beweisend für eine Toxoplasmose-Erkrankung
2 Ein negatives Toxoplasmose-IgG schließt eine Toxoplasmose weitestgehend aus (Reaktivierung!); ein positiver IgM-Nachweis ist nicht beweisend für eine Toxoplasmose-Erkrankung


3 Erreger-Nachweis im Liquor ist bei eindeutiger Bildmorphologie nicht erforderlich. Wird Liquor aus anderer Indikation gewonnen, sollte eine PCR erfolgen (hohe Spezifität, aber eine mäßige Sensitivität = häufig falsch negativ)
3 Erreger-Nachweis im Liquor ist bei eindeutiger Bildmorphologie nicht erforderlich. Wird Liquor aus anderer Indikation gewonnen, sollte eine PCR erfolgen (hohe Spezifität, aber eine mäßige Sensitivität = häufig falsch negativ)


Die konnatale Toxoplasmose ist gemäß §7 IfSG nicht-namentlich meldepflichtig<br />
Die konnatale Toxoplasmose ist gemäß §7 IfSG nicht-namentlich meldepflichtig<br />

Version vom 25. Oktober 2021, 10:10 Uhr

Weiterführende Literatur und Hilfestellungen

1 Sekundärprophylaxe ist notwendig (infektiologisches Konsil)

2 Ein negatives Toxoplasmose-IgG schließt eine Toxoplasmose weitestgehend aus (Reaktivierung!); ein positiver IgM-Nachweis ist nicht beweisend für eine Toxoplasmose-Erkrankung

3 Erreger-Nachweis im Liquor ist bei eindeutiger Bildmorphologie nicht erforderlich. Wird Liquor aus anderer Indikation gewonnen, sollte eine PCR erfolgen (hohe Spezifität, aber eine mäßige Sensitivität = häufig falsch negativ)

Die konnatale Toxoplasmose ist gemäß §7 IfSG nicht-namentlich meldepflichtig